Einer hilflos am Boden liegenden Person bandenmässig unzählige Schläge mit Fäusten, Füssen sowie einem als gefährlich einzustufenden Gegenstand (Holzstecken mit aufgesetztem Metallteil) – unter anderem auch gegen den Kopf – zu versetzen, kann in der Tat zu einer schweren Körperverletzung führen. Nur der Vollständigkeit halber sei an dieser Stelle angemerkt, dass die Beteiligten das Opfer zwar nicht unbedingt am Kopf treffen wollten, dass es in der Hitze des Gefechts aber trotzdem zu Schlägen gegen dieses Körperteil gekommen ist, konnten sie jedoch nicht ausschliessen respektive solche wurden sogar eingestanden. Unter diesen Umständen steht der Angriffstatbestand i.S.v.