Die durch die Schläge verursachte Gefährdung übertraf den eingetretenen Erfolg an Intensität aber offensichtlich. Einer hilflos am Boden liegenden Person bandenmässig unzählige Schläge mit Fäusten, Füssen sowie einem als gefährlich einzustufenden Gegenstand (Holzstecken mit aufgesetztem Metallteil) – unter anderem auch gegen den Kopf – zu versetzen, kann in der Tat zu einer schweren Körperverletzung führen.