Das Kantonsgericht Graubünden kam in seinem Urteil vom 14.07.2009, E. 3d, ebenfalls zum Schluss, dass die Umstände es vom Fahrzeuglenker verlangt hätten, langsamer, gegebenenfalls im Schritttempo (ca. 5 km/h), vorsichtiger und aufmerksamer zu fahren. […] Darüber hinaus hätte der Fahrzeuglenker miteinberechnen müssen, dass das erhebliche Gewicht seines Geländewagens (ca. 2,5 Tonnen) beim talwärts Fahren auf rutschigem Untergrund mit 4-5 % Gefälle zusätzliche Schwierigkeiten verursachen würde.