B. Gerichtsentscheide 3592 3. Strafrecht 3592 Angepasste Geschwindigkeit. Es gibt keine allgemeingültigen Geschwindigkeitslimiten, welche bei deren Einhaltung garantieren, dass die Geschwindigkeit den Umständen angepasst ist (Art. 32 Abs. 1 Satz 1 SVG, Art. 4 Abs. 2 der Verkehrsregelverordnung [VRV; SR 741.11]).