Dementsprechend kann auch dem Rechtsbegehren 1 Ziffer 3 der Gesuchstellerin vorsorglich stattgegeben werden, mit welchem sie verlangt, dass die Gesuchsgegnerin ihre Websites vom Internet nimmt oder nehmen lässt. Es geht dabei, dies sei klargestellt, nicht um die Löschung oder gar Übertragung des Domain Namens, sondern um die Beseitigung des jetzigen Inhalts der Websi- 74 B. Gerichtsentscheide 3591