mahnschreiben zukommen lassen, worauf die Gesuchsgegnerin jedoch nicht reagiert habe und das Kennzeichen weiter verwende. Die Gesuchsgegnerin ihrerseits wendet ein, eine gewisse Ähnlichkeit des Namens sei zwar erkennbar, sie habe jedoch ohne Wissen um die Existenz des Namens „AXXEVA“ ihren Namen und Auftritt gewählt. Der Gesamteindruck sei letztendlich ein anderer. Die Gesuchsgegnerin macht des Weiteren geltend, sie habe zwischenzeitlich das Copyright-Zeichen (®) aus ihren Unterlagen entfernt, plane aber, Anfang 2013 die Markenanmeldung „ADEXXA“ beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum neu einzureichen.