Eintragung ins Markenregister sei am 25. März 2010 in den Klassen 35 (Per- sonal- und Stellenvermittlung; Personalverleih; -anwerbung; -beratung; -ma- nagement etc.), 41 (Erziehung, Ausbildung; Coaching etc.) und 42 (Entwicklung von Lehr- und Ausbildungsprogrammen für Dritte) erfolgt. Zudem habe die Klägerin das Kennzeichen „AXXEVA“ mittels internationaler Registrierung Nr. 1 070 419 am 2. Februar 2011 in der Europäischen Gemeinschaft in ebendiesem Dienstleistungsbereich schützen lassen. Es bestehe weitgehende Identität der angebotenen Dienstleistungen der Gesuchstellerin und der Gesuchsgegnerin, da beide in der Personal- und Stellenvermittlung sowie im Personalverleih tätig seien.