Sachverhalt: Die 12-jährige Klägerin wuchs bei ihren Eltern in den Niederlanden auf. Mit Urteil des Gerichts von s'Hertogenbosch (NL) vom 28. April 2006 wurde die Ehe ihrer Eltern geschieden und die elterliche Sorge und Obhut über die Klägerin sowie ihren Bruder der Mutter übertragen. Der Vater, im vorliegenden Verfahren Beklagter, wurde verpflichtet, der Mutter an den Unterhalt der Klägerin monatlich EUR 440.00 zu bezahlen. Dieser Pflicht kommt der Beklagte offenbar regelmässig nach. Unter Berücksichtigung der Teuerungsan- 62