Es stelle sich die Frage, ob die Lieferscheine in Kombination mit der Auftragsbestätigung, auf der ein Preis von Fr. 102.40 für 100 Liter aufgeführt sei, einen Rechtsöffnungstitel bildeten. […] 2.4 Das Bestehen einer vom Schuldner unterzeichneten Schuldanerkennung ist Voraussetzung für die Gewährung der provisorischen Rechtsöffnung (Daniel Staehelin, Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs I, Basler Kommentar, 2. A., N 15 zu Art. 82). Eine Schuldanerkennung kann nach 56 B. Gerichtsentscheide 3589