Auf derselben Internetseite sind sowohl ein Abkürzungsverzeichnis als auch ein Sachregister zur AR GVP zu finden. Dieses Register enthält indessen die Stichworte zu den Heften der Jahre 1989 bis 2009 sowie zum Sammelband des Jahres 1988. Unter dem Stichwort Nachfrist wird ausdrücklich und einzig auf die nach wie vor einschlägigen AR GVP 1988, Nr. 1045 und AR GVP 7/1995, Nr. 2143 hingewiesen. Der Rechtsvertreter der Beschwerdeführerin konnte infolgedessen nicht darauf vertrauen, die Rechtsprechung zur Nachfrist sei nicht in diesen älteren, nicht im Internet aufgeschalteten Heften der AR GVP publiziert worden.