An der Verlässlichkeit ihrer wiederholten Angaben gegenüber der IV-Stelle ändert die ärztlicherseits attestierte leichte Intelligenzminderung nichts; vielmehr kommt diesen Angaben der gewissermassen ersten Stunde im Vergleich zu den nachmaligen telefonischen und schriftlichen Interventionen (des Ehemanns), die in erster Linie finanziell motiviert waren, erhöhte Glaubwürdigkeit zu.