Aus den Erwägungen: 3.2 Ob eine versicherte Person als ganztägig oder zeitweilig erwerbstätig oder aber als nicht-erwerbstätig einzustufen ist – was je zur Anwendung einer anderen Invaliditätsbemessungsmethode (Einkommensvergleich, gemischte Methode oder Betätigungsvergleich) führt, ergibt sich aus der Prüfung, was sie bei im Übrigen unveränderten Umständen täte, wenn keine gesundheitliche Beeinträchtigung bestünde. Bei (teilweise) im Haushalt tätigen Versicher- 34