Verwaltung anerkannten Erwerbsunfähigkeit materiellrechtlich in allen Fällen die Möglichkeit, die Priorität der Eingliederungsberechtigung vor dem Rentenanspruch von Amtes wegen zu prüfen (Urteil BGer 9C_599/2009, E. 2); eine solche gerichtliche Prüfung darf jedoch nur unter Berücksichtigung der prozessualen Regeln erfolgen, welche die Rechtsprechung für die Ausdehnung des erstinstanzlichen Beschwerdeverfahrens über den verfügten Gegenstand hinaus aufgestellt hat. 6.3 Die berufliche Eingliederung bildete wie erwähnt nicht Gegenstand der vorliegend angefochtenen Verfügung, vermutlich weil der Beschwerdeführer im Vorbescheid vom 22. August 2011 – der entgegen dem darauf angebrach-