sich wie im Zivilprozess zwei in der Regel anwaltlich vertretene Privatparteien gegenüberstehen. Dieser Entwicklung trug auch die Revision des Gesetzes über Gebühren in Verwaltungssachen (GGV; bGS 233.2) im Jahr 2005 Rechnung, welche den Gebührenrahmen für Rechtsmittelverfahren vor der Regie- 31 B. Gerichtsentscheide 3581