Sachverhalt: Im Zusammenhang mit den Konkursen der A. AG und der B. AG erstattete das Konkursamt des Kantons Appenzell Ausserrhoden, Zweigstelle Teufen, am 5. Februar 2008 unter anderem gegen P. Strafanzeige. Am 19. April 2010 erliess das seinerzeitige Verhöramt Appenzell Ausserrhoden (seit 1. Januar 2011 Staatsanwaltschaft) eine Strafverfügung gegen P. Er wurde wegen Misswirtschaft, begangen in der Zeit von März 2005 bis 16. Dezember 2005, zu einer auf zwei Jahre bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je Fr. 100.00 und zu einer Busse von Fr. 1'000.00 verurteilt. Gegen die Strafverfügung liess P. fristgerecht Einsprache erheben.