Das sei pro Jahr etwa 15 Mal vorgekommen, er habe allerdings nie den ganzen Film geschaut und habe auch darauf geachtet, nicht entdeckt zu werden. Es treffe auch zu, dass bei Abwesenheiten der Pflegeltern die Lehrtochter L. jeweils anwesend gewesen sei. - Als Zeuge hat F. seine anfänglichen Aussagen also schon merklich abgeschwächt und insbesondere angegeben, dass er nur einmal mit G. zusammen einen pornographischen Film angeschaut hat.