Fakt ist andererseits jedoch, dass G. die Pflegefamilie nach Bekanntwerden der Übergriffe durch F. am 10. November 2004 verlassen hat. Naheliegend ist deshalb, dass die Anstellung von L. von August 2004 bis August 2005 und nicht von August 2005 bis August 2006 dauerte und anlässlich der Zeugenaussage irrtümlich falsch angegeben worden ist. Für den Ausgang des Verfahrens ist dieses Detail jedoch nicht massgebend, weshalb auf nähere Abklärungen verzichtet werden kann.