Angesichts dessen, dass die Angeklagten ab dem Jahr 2001 Praktikantinnen angestellt hätten, dürfe sogar angenommen werden, dass tatsächlich praktisch immer jemand zu Hause gewesen sei. In Anwendung des Grundsatzes „in dubio pro reo“ müsse auf die Aussagen der Angeklagten abgestellt werden. Im Übrigen seien auch in „traditionellen“ Familien Kinder nicht 24 Stunden unter Aufsicht. Eine Aufsicht rund um die Uhr sei denn auch nicht der Sinn einer Pflegefamilie bzw. sei diese hierfür die falsche Institution. Einmal habe es eine Situation gegeben, in der der Angeklagte das Gefühl gehabt habe, F. und G. wollten sich ins gleiche Schlafzimmer begeben.