Sachverhalt: Der Angeklagte A. führt zusammen mit seiner ebenfalls angeklagten Ehefrau B. eine therapeutische Grossfamilie. Sie betreuen in dieser Funktion verschiedene Pflegekinder. Von August 2000 bis November 2004 kam es zwischen den Pflegekindern, G. (Geschädigte), geboren 1993, und F., geboren 1987, wiederholt zu sexuellen Kontakten. F wurde deswegen mit Strafverfügung vom 28. Januar 2008 unter anderem wegen mehrfachen sexuellen Handlungen mit einem Kind sowie mehrfacher Schändung bestraft.