Während die Genehmigung des totalrevidierten Zonenplanes durch den Regierungsrat unangefochten in Rechtskraft erwuchs, wurde der Teilzonenplan durch einen der zwei Nachbarn in der Wohnzone angefochten. Nach Abweisung des Rekurses erfolgte die Genehmigung des Teilzonenplanes durch das zuständige Departement Bau und Umwelt (DBU) erst nach dem Inkrafttreten des gesamtrevidierten Zonenplanes. Die beim Obergericht eingereichte Beschwerde richtet sich gegen den Rekursentscheid und die Genehmigung des Teilzonenplanes.