B. Gerichtsentscheide 3563 Ergänzungsfragen insbesondere für Amtsberichte mit gutachterlichem Charakter auch für das Bundesverwaltungsverfahren bejahen (vgl. Christoph Auer, in: Auer/Müller/Schindler [Hrsg.], Kommentar zum Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren, Zürich/St.Gallen 2008, N 41 ff. und 64 ff. zu Art. 12). In diesem Punkt erweist sich die Beschwerde als begründet. 2.3 Hingegen ist im verwaltungsinternen Rechtsmittelverfahren keinesfalls zu beanstanden, dass das Departement mit dem Einholen eines Amtsberichts den Versuch unternimmt, seinen Entscheid möglichst auf im Departement vorhandenes Fachwissen abzustützen.