Einen Behandlungsstopp habe sie nicht verlangt; das sei nicht so einfach gewesen. Sie habe eine „Sperre“ im Mund gehabt und habe schon auf dem Behandlungsstuhl gesessen. In diesem Moment sei sie hilflos gewesen. […] Der Nebenintervenient habe nie gesagt, die Membran im Oberkiefer links müsse nach einer gewissen Zeit entfernt werden. 76 B. Gerichtsentscheide 3553