Auto zurückgekehrt. Er habe den Motor angelassen, um die Heizung laufen zu lassen und sei dabei eingeschlafen. Das Gericht gelangt aufgrund folgender Überlegungen zur Auffassung, dass die vom Angeklagten im Nachhinein abgeänderte Schilderung des Tatherganges eine reine Schutzbehauptung darstellt. Wie dargelegt, machte der Angeklagte seine Aussagen gegenüber der Polizei keineswegs im “aus dem Tiefschlaf gerissenen Zustand”, sondern er war bei der Befragung wach und in der Lage, detaillierte Angaben zu machen. Die von ihm dort gemachten Angaben zum Tathergang sind insgesamt einleuchtend und nachvollziehbar.