Daran ändert schliesslich auch nichts, dass an der Südfassade die Fensteranordnung im Laufe der Zeit einige Änderungen erfahren hat. Dass eine ursprünglich vorhandene Symmetrie der Südfassade weggefallen und dadurch die Schutzwürdigkeit des Südtraktes nicht mehr gegeben sei, trifft nicht zu.