Bewilligung einer Mobilfunkantenne auf dem Flachdach eines bestehenden Gebäudes in einer dreigeschossigen Wohn- und Gewerbezone. Baubewilligung verweigert, weil das Vorhaben (Technikschrank und Mobilfunkantenne) nicht mit den Vorschriften über Dachaufbauten im Baureglement der Gemeinde Herisau (BauR) zu vereinbaren ist.