Aus den Erwägungen: 2. Am 1. Januar 2004 ist das Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz, BehiG; SR 151.3), soweit hier von Interesse, in Kraft getreten. Dieses Gesetz ist unter anderem auf öffentlich zugängliche Bauten und Anlagen anwendbar, für welche nach dessen Inkrafttreten eine Bewilligung für den Bau oder die Erneuerung der öffentlich zugänglichen Bereiche erteilt wird (Art.