Es sei klar, dass die Parteien den Mietvertrag gewollt hätten. Sie hätten einen Mietvertrag mit einer festen Vertragsdauer bis 31. Dezember 2003 abgeschlossen, der erstmals auf den 30. Juni 2004 kündbar gewesen sei, danach kündbar auf jedes Monatsende (mit Ausnahme Dezember), mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten. Die Parteien hätten sich auch so verhalten. Die Mieterin habe den Mietzins auch nach dem 31. Dezember 2003 weiterhin bezahlt, bis sie dann Anfang 2005 offenbar Liquiditätsprobleme bekommen und die Zahlungen nur noch unregelmässig geleistet habe.