Bei der Kündigung mit neuer Vertragsofferte wird die Kündigung ausgesprochen, aber mit einer Offerte an die Gegenpartei zu einem neuen Vertragsabschluss mit geänderten Bedingungen verbunden. Von diesen beiden Formen der eigentlichen Änderungskündigung ist die uneigentliche Kündigung zu unterscheiden, welche sich dadurch auszeichnet, dass eine Vertragspartei der anderen zunächst eine Offerte für einen Änderungsvertrag vorlegt und erst anschliessend, wenn die Gegenpartei die Offerte nicht annimmt, eine Kündigung ausspricht.