Qualitativ gleichwertige Offerten sind hingegen von der A. AG im Offertbetrag von Fr. 84'546.40 und von der Firma B.-Fenster im Offertbetrag von Fr. 84'855.20 eingegangen. Die Baukommission hat dem Gemeinderat in der Folge beantragt, das leicht günstigere Angebot der A. AG zu berücksichtigen, während der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 22. Februar 2005 dem Angebot der Firma B.- Fenster den Zuschlag erteilt hat. Mit Verfügung vom 24. Februar 2005 hat der Gemeinderat der A. AG mitgeteilt, dass die Arbeitsgattung Fenster in Holz an die Firma B.-Fenster vergeben worden sei. Gegen diese Vergabeverfügung hat die A. AG mit Eingabe vom 7. März 2005 Beschwerde eingereicht.