Am Augenschein hat sich gezeigt, dass diese engste Stelle zurzeit eine lichte Breite von 3.50m aufweist und dass sich der Lichtraum zur östlichen Hausecke hin rasch weiter öffnet, weil das Gebäude schräg zur Strasse steht. Die Fahrbahnbreite wird sich zwar bei der westlichen Hausecke noch um den Durchmesser des Granitsteines verengen (um rund 40cm), wenn dieser zurzeit auf Parzelle 309 stehende, sich nach oben verjüngende Stein gemäss einer mit der Beschwerdeführerin getroffenen Vereinbarung an den Fahrbahnrand gestellt wird.