Mit diesem Schreiben ersuchte R. ausdrücklich um Edition des Veranlagungsprotokolls "für die Steuererklärung 1997/98 (Bemessungsjahr 1995/96)". Diesem Schreiben hat R. eine vom 22. September (ohne Jahresangabe) datierende Vollmacht der Beschwerdeführerin A. beigeheftet. Da auch die Vollmacht selber keine Steuerperiode nennt, musste die Steuerverwaltung davon ausgehen, diese Vollmacht be- 30 B. Gerichtsentscheide 2249