Aus den Erwägungen des Bundesgerichts: In seinen Erwägungen setzt sich das Bundesgericht vorerst mit der Frage auseinander, ob das Opportunitätsprinzip auch gegen den Willen des Angeschuldigten angewandt werden könne, ohne die Unschuldsvermutung zu verletzen. Unter Hinweis auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (Urteil i.S. Georg c. Schweiz, publ. In VPB 2001 Nr. 133 S. 1379 ff.) wird zwar dargelegt, „die Entscheidung, in welcher ein anbegehrter Freispruch verweigert wird, könne problematisch sein, wenn Begründung und Dispositiv sinngemäss einem Schuldvorwurf gleichkommen, ohne dass zuvor der gesetzliche Beweis der Schuld erbracht worden wäre und der