Im Arrestverfahren stehen sich U. Y. als Gläubigerin und E. H. geb. X. als Schuldnerin gegenüber. Die Einsprecherin im vorliegenden Verfahren ist die Mutter der Schuldnerin und Mitbeteiligte am unverteilten Nachlass von J. X.. U. Y. hat schon bei der Vorinstanz und erneut im Appellationsverfahren die Legitimation von K. X. geb. H. zur Einsprache gegen den Arrestbefehl vom 9. Februar 2004 bestritten. Gegenstand des vorliegenden Arrestverfahrens ist der Liquidationsanteil von E. H. geb. X am unverteilten Nachlass ihres Vaters. Miterben sind die überlebende Ehefrau und der Bruder.