B. Gerichtsentscheide 3450 sellschaft im Geschäftsverkehr (beispielsweise im Briefkopf ihrer Korrespondenz) auf ihre ausländische Inkorporation hin, so kann sich die Gegenpartei nicht auf schweizerisches Recht berufen (Frank Vischer, in IPRG-Kommentar, Zürich 1993, Art. 159 N. 7). Der in Art. 159 IPRG enthaltene Vorbehalt zum Inkorporationsstatut trifft vorliegend auf das Verhältnis der Parteien überhaupt nicht zu. Hier geht es nicht um schweizerischen Gläubigern allenfalls vorenthaltenes Haftungssubstrat, sondern um die provisorische Vollstreckbarkeit der Forderung einer ausländischen Gläubigerin gegen den schweizerischen Schuldner.