Sie kann aber nur nach Massgabe des festgestellten neuen Vermögens und nach der Beseitigung des Rechtsvorschlags fortgesetzt werden. Die Vorinstanz hat neues Vermögen im Umfange von Fr. 5'000.-- festgestellt und ein Rechtsöffnungstitel liegt gar für einen Betrag von mehr als Fr.30'000.-- vor. Damit kann die provisorische Rechtsöffnung im Umfange des festgestellten neuen Vermögens offensichtlich gewährt werden.