263 N. 2). Zusammenfassend ergibt sich, dass die Appellation von K. teilweise gutzuheissen ist und der Bank P. für den reduzierten Betrag von Fr. 5'000.-- die provisorische Rechtsöffnung gewährt werden kann. OGP 17.05.2004 3449 Rechtsöffnung. Handlungs- und Prozessfähigkeit der ausländischen Gläubigerin im Betreibungs- und Rechtsöffnungsverfahren. Fremdsprachige Schuldanerkennung (Art. 82, 84 SchKG).