Sachverhalt: Im Konkursverfahren über das Vermögen von K., damals wohnhaft im Kanton St. Gallen, hat das dortige Konkursamt der Bank P. am 2. September 1993 einen Konkursverlustschein im Betrage von Fr. 30'876.95 ausgestellt. Auf diesem Verlustschein hatte das Konkursamt verurkundet, dass der gesamte Betrag vom damaligen Gemeinschuldner anerkannt worden war. Am 28. Februar 2002 hat die Bank P. K. für die Verlustscheinsforderung betrieben. K. hat gegen den Zahlungsbefehl Rechtsvorschlag erhoben mit der ausdrücklichen Be- 148 B. Gerichtsentscheide 3448