Nachdem von Bauten erfahrungsgemäss immer Immissionen ausgehen, spielt es folglich keine Rolle, dass die belastete Parzelle sich heute in der W2 befindet und keine Monumentalbauten mehr errichtet werden können. Im Übrigen haben die Kläger in der Replik selbst erwähnt, dass Dr. W.M. überhaupt nie an die Überbauung des fraglichen Teilstücks dachte. Offenbar herrschte zwischen den seinerzeitigen Nachbarn H. und M. Einigkeit, dass die Verbotsfläche nicht überbaut werden sollte. Gleichzeitig ist dieses Eingeständnis auch ein Indiz dafür, dass es bei der Dienstbarkeit in erster Linie um das Fernhalten von Bauten und weniger um die Aussicht ging.