OGer 29.06.2004 3436 Abänderung eines altrechtlichen Scheidungsurteils. Die Frage, ob die Möglichkeit der Sistierung auch auf Sachverhalte angewendet werden darf, die nach den Vorschriften des früheren Rechts zu beurteilen sind, ist zu bejahen. Sistierung der Unterhaltsbeiträge bei Zweifeln an der Dauerhaftigkeit der Verbesserung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit auf Seiten der Berechtigten (Art. 153 Abs. 1 aZGB, Art. 7a Abs. 3 SchlT ZGB). Dauer der Sistierung (Art. 129 Abs. 1 ZGB).