Im Moment sei A. noch sehr klein und der Vater wegen seiner Berufstätigkeit nicht in der Lage, sie tagsüber so zu betreuen wie es nötig sei. Nachdem sich die Gutachterin dezidiert für eine Fremdplatzierung von A. ausspricht, ist nach Meinung des Gerichtes die bereits vollzogene Platzierung in einer Pflegefamilie auf unbestimmte Zeit, mindestens aber für die Dauer von fünf Jahren, weiterzuführen. Die Festschreibung einer Mindestdauer der Platzierung erfolgt angesichts des noch jungen Alters des heute erst fünfjährigen Kindes und gewährleistet die für A. dringend erforderliche Stabilität und Kontinuität der Verhältnisse.