B. Gerichtsentscheide 2244 2244 Bäuerliches Bodenrecht. Ausnahmen vom Realteilungsverbot (Art. 60 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht, BGBB, SR 211.412.11). Gesuch eines Miterben um Erlass einer Feststellungsverfügung betreffend Realteilung. Die Abparzellierung eines von zwei Wohnhäusern einer Erbengemeinschaft (Assek. Nr. 74 und Nr. 1102), welche beide zu einem landwirtschaftlichen Gewerbe gehören, ist nicht bewilligungsfähig, weil nebst dem Wohnraum für den Betriebsinhaber auch Wohnraum für die jeweils abtretende bäuerliche Generation zur Verfügung bleiben muss. Das auf Parz.