Dank der Kuppenlage des Wanderweges würden sich vorliegend die Störungen durch die Wanderer auf beide Hügelflanken auswirken. Mit der Kanalisierung auf der geplanten Waldstrasse könne eine relativ grosse Waldfläche beruhigt werden. Dass diese Zusammenhänge bestehen, ist unbestritten, aber dem wurde schon von der Vorinstanz zu Recht entgegengehalten, dass das konkrete Gebiet gemäss kantonalem Richtplan auch ein Extensiverholungsgebiet und damit ein Interessengebiet des Tourismus sei. Wandern als sanfteste Art der Fortbewegung verursacht, wenn keine Massen von Leuten auftreten, am wenigsten Störungen.