Richtig ist einzig, dass dieser Wiesenweg im Winter bei geschlossener Schneedecke, wie andere Wiesenwege in dieser Höhenlage auch, kaum begangen werden kann, zumal ein Winterdienst naturgemäss nicht in Frage kommen kann. Während der eigentlichen Wandersaison (Frühling bis Herbst) ist dieser Wiesenweg jedoch frei begehbar und vor allem deshalb sehr attraktiv, weil er im Bereich des Waldrandes (unterhalb Punkt C) letztmals vor seinem längeren Verlauf im Wald eine schöne Aussichtslage erschliesst, wie dies Sinn und Zweck eines Wanderweges ist (Art. 3 Abs. 3 FWG).