Der Augenschein hat dazu ergeben, dass der Weg tatsächlich S-förmig abzweigt und weniger steil verläuft, als dies die Signalisation beim Restaurant Tüfenberg erwarten lässt. Dieser Sachverhalt vermag bestenfalls eine Korrektur der Signalisation, nicht aber die Verlegung des Weges zu begründen. Soweit der Weg auf den ersten 100m steil, glitschig und topographisch nicht besonders wanderfreundlich sein soll, ist vorab festzustellen, dass es sich bei diesem Wiesenweg schon seinem Ziel nach (Hochhamm, 1274 m.ü.M) um einen voralpinen Wanderweg im Sinn des Art. 3 FWG handelt und nicht um einen Fussweg im Siedlungsgebiet (Art. 2 FWG).