Fuss- und Wanderwege. Zu den Voraussetzungen einer Aufhebung und Verlegung eines Wanderweges. Prozessuale Folgen einer unvollständig begründeten Interessenabwägung. Zusammen mit dem Baugesuch für die Erstellung einer Waldstrasse wurde auch um Bewilligung zur Verlegung des Wanderweges Tü- fenberg-Hochhamm auf die neue Waldstrasse ersucht. Während der Regierungsrat die Aufhebung und Verlegung des oberen, im Wald gelegenen Teils des bestehenden Wanderweges abwies, hiess er die Verlegung des bestehenden Wiesenweges gut. Die Vereinigung für die Appenzell-Ausserrhodischen Wanderwege (VAW) beantragt mit Beschwerde, es sei auch auf die Verlegung des Wiesenweges zu verzichten.