Am 8. Februar 2004 fand der erste Wahlgang für die Ergänzungswahl in den Ständerat statt. Weil keiner der Kandidaten das absolute Mehr der gültigen Stimmen erreichte, wurde ein zweiter Wahlgang nötig. Innert der gesetzlich vorgesehenen Frist bis Mittwoch, 11. Februar 2004, erklärten zwei Personen, welche bereits am ersten Wahlgang teilnahmen, dass sie am 2. Wahlgang teilnehmen wollen. Neue Wahlvorschläge gingen zumindest innert dieser Frist keine ein. Weil sich für den einen Sitz mehr als ein Kandidat zur Verfügung stellte, war eine stille Wahl ausgeschlossen.