Die Verrechnung der Kinderzulagen Mai bis September erfolgte erst auf Reklamation der F. AG hin. Die entsprechende neue Abrechnung wurde der F. AG am 13. November 2003 zugestellt. Diese hat den neuen, aufgrund der Verrechnung mit den Kinderzulagen reduzierten Betrag von Fr. 3'951.20 Ende November 2003 beglichen. Die Zahlung ist am 1. Dezember 2003 bei der Ausgleichskasse eingegangen. Nach Eingang dieses Betrags hat die Ausgleichskasse der F. AG am 10. Dezember 2003 eine Verzugszinsverfügung über Fr. 43.85 eröffnet. Dagegen hat die F. AG Einsprache erhoben mit der Begründung, sie habe die korrigierte Rechnung fristgerecht einbezahlt.