Sachverhalt: Die F. AG wurde am 5. Mai 2003 gegründet und in das Handelsregister des Kantons Appenzell A.Rh. eingetragen. Im Zuge der Vorbereitung der Gründung hat sie sich als Arbeitgeberin bei der Ausgleichskasse des Kantons Appenzell A.Rh. angemeldet. Am 7. Juni 2003 hat die Familienausgleichskasse zwei Kinderzulagen bewilligt. Die Lohnsummenmeldung im Betrage von Fr. 91'000.-- erfolgte am 26. August 2003. Darauf wurden der F. AG am 30. September 2003 die Lohnbeiträge für den Zeitraum von Mai bis und mit September 2003 im Betrage von Fr. 5'651.20 in Rechnung gestellt. Die Verrechnung der Kinderzulagen Mai bis September erfolgte erst auf Reklamation der F. AG hin.