Anteil Schuldner: Existenzminimum insgesamt x Nettoeinkommen des Schuldners Gesamtes Nettoeinkommen Das dem Beschwerdeführer anzurechnende Existenzminimum errechnet sich nach dieser Formel wie folgt: Anteil Beschwerdeführer: 3'220 x 1'278 1'278 + 2'150 = 1'200.45