Im Jahresabschluss 2003 ist für Fahrzeugleasing bereits ein Betrag von Fr. 4'640.-- berücksichtigt, was den vom Beschwerdeführer beanspruchten monatlichen Betrag übersteigt, wenn man bedenkt, dass K. das Leasingfahrzeug offenbar erst im November oder Dezember 2003 übernommen hat. e) Als weitere Position will der Beschwerdeführer einen Betrag von Fr. 120.-- für ein Natel in den Notbedarf aufnehmen lassen. Dazu ist festzuhalten, dass im monatlichen Grundbetrag die Radio-, TVund Telefongebühren enthalten sind. Vorliegend hat der Beschwerdeführer zudem bereits einen Betrag von Fr. 3'162.65 oder Fr. 263.-- pro Monat in der Jahresrechnung verbucht.